Pressemitteilung vom 01.08.2021 der Gesellschaft zur Förderung der Volkshochschulen in Berlin e.V.
Aufbruchsstimmung:
Berliner Erwachsenenbildungsgesetz
in Kraft
Heute tritt das neue Gesetz über die Erwachsenenbildung in Berlin in Kraft, ohne Gegenstimmen beschlossen vom Berliner Abgeordnetenhaus.
Ein mehrjähriger Beteiligungsprozess der Zivilgesellschaft samt wissenschaftlicher Expertise war vorausgegangen. Lediglich die Stadtstaaten Berlin und Hamburg hatten noch kein Landesgesetz. Nun schließt das Gesetz in Berlin die Lücke und trägt der wachsenden Bedeutung der Erwachsenen- und Weiterbildung Rechnung.
Wenig bekannt: Die Erwachsenen- und Weiterbildung ist bezogen auf die Teilnehmendenzahlen bundesweit zum größten Bildungsbereich geworden. Mehr als jeder zweite Erwachsene nimmt mittlerweile mindestens eine Weiterbildungsaktivität (von Einzelveranstaltungen über wöchentliche Seminare bis zu großen Lehrgängen) pro Jahr wahr. Berlinerinnen und Berliner werden besonders von den Berliner Volkshochschulen mit ihren vielfältigen Bildungsinteressen in Arbeit, Beruf, Kultur, Gesundheit und Familie erfolgreich angesprochen. 2019 kam es zu über 240.000 Weiterbildungsteilnahmen in fast 22.000 Kursen in Berlin. Volkshochschulen nehmen neben anderen anerkannten Einrichtungen und Beratungsstellen einen zentralen Platz im Gesetz ein. Diese Einrichtungen werden nun strukturell besser abgesichert.
Außerdem entstehen durch das Gesetz neue Fördermöglichkeiten und Wettbewerbe für Projekte und Programme, die Innovation und Modernisierung fördern. Hier wird nicht nur an Digitalisierung gedacht, sondern auch an weitere Zukunftsthemen wie Benachteiligtenförderung, Diversitymanagement, Migration, Förderung des Weiterbildungspersonal oder Nachhaltigkeitsmanagement.
Die öffentliche Sichtbarkeit der Erwachsenen- und Weiterbildung wird durch das Gesetz erheblich verbessert. Es wird ein breit aufgestellter Erwachsenenbildungsbeirat eingerichtet, in dem Akteurinnen und Akteure der Berliner Stadtgesellschaft und der Wissenschaft als „critical friends“ vertreten sein werden. Regelmäßig wird ein Weiterbildungsbericht die Informationsbasis von Entscheidungen und Diskussionen verbreitern.
Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen, aber es macht keine konkreten Finanzie-rungszusagen bei der Grundförderung, sodass die weitere Ausgestaltung vom Engagement aller Beteiligten und insbesondere der Politik abhängen wird. Die politische Intention, die Erwachsenenbildung zu fördern, muss nun in der Realität umgesetzt werden. Das Gesetz hat bereits im Vorfeld viele Aktivitäten angestoßen, aktuell ist eine Aufbruchsstimmung in der Berliner Erwachsenenbildung festzustellen. Notwendig ist es nun, diese An-sätze auch personal- und finanzpolitisch Wirklichkeit werden zu lassen um für eine angemessene, zukunftsfähige Ausstattung der Berliner Volkshochschulen zu sorgen.
Die Wissens- und Informationsgesellschaft braucht es.
Ansprechpartner für Presse:
Bernd R. Müller, Vorsitzender
mail@vhs-foerdergesellschaft-berlin.de
Dateien: Pressemitteilung Erwachsenenbildungsgesetz (PDF 109 K)